Mitglied werden

Mitglieder können werden alle

a) natürliche Personen,

b) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und

c) Personengesellschaften des Handelsrechts, die die gemeinnützigen Satzungszwecke unterstützen wollen.

Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, die Gründe fürdie Ablehnung bekannt zu geben. Die Ablehnung des Antrages ist dem Aufnahmeersuchenden schriftlich mitzuteilen.

Die Mitgliedschaft endet:
a) durch schriftliche Aufkündigung mit Vierteljahresfrist zum Schluss eines Kalenderjahres;

b) durch Auflösung einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft;

c) durch Ausschluss durch die Mitgliederversammlung. Ausgeschlossen werden kann, wer den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt oder den Mitgliedsbeitrag trotz zweimaliger Mahnung nicht entrichtet;

d) durch Tod. War das verstorbene Mitglied verheiratet, wird dessen Mitgliedschaft von dem überlebenden Ehegatten fortgesetzt. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft ist von der Zustimmung des überlebenden Ehegatten abhängig. Besteht für den überlebenden Ehegatten bereits eine Mitgliedschaft, so bewendet es bei dieser.

Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, durch Anregungen und Vorschläge die Vereinsarbeit zu fördern,an der Mitgliederversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und die Niederschrift über die Mitgliederversammlung einzusehen.

 

Beitrittserklärung hier runterladen, ausfüllen, unterschreiben und einem Vorstandsmitglied zuleiten
Gerne können Sie uns auch persönlich oder telefonisch ansprechen.

Kontaktaufnahme per Email ist selbstverständlich auch möglich
Wir melden uns dann bei Ihnen.