Neue Datenschutzerklärung
DSGVO - die neue EU-Datenschutzgrundverordnung gilt ab 25.05.2018 „Ziel der neuen Verordnung ist es, den Datenschutz zu stärken, die unterschiedlichen Regeln in den einzelnen Mitgliedsländern anzugleichen und so unter anderem für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.“ Eine Veröffentlichung eines Landesdatenschutzbeauftragen umfasst 36 Seiten als Erläuterung für die Vereinsarbeit - ein neues Bürokratie-Monster!
Der Vorstand des Vereins muss aber trotzdem die Vorschriften beachten und Sie informieren:
- es werden nur Daten gespeichert, die der Verein direkt und unmittelbar im Rahmen der Beitrittserklärung erhalten hat.
- gespeichert sind - auf der Rechtsgrundlage von Art 6 Abs 1 b DSGVO -
- Vorname
- Name
- Geburtsdatum
- Eintrittsdatum
- Adresse
- Telefnnummer(n)
- E-Mail-Adresse
- Bankverbindung
- Kontonummer
- Datum und Grund der Beendigung der Mitgliedschaft
- die Daten finden nur für die Mitgliederverwaltung Verwendung
- wir veröffentlichen in unserer - quartalsweise erscheinenden - Mitgliederinformation
- über neu eingetretene Mitglieder
- unsere Gratulation zu „runden“ Geburtstagen
- unseren Dank an langjährige Mitglieder nach 25, 40, 50, 60-jähriger Mitgliedschaft
- jedes Mitglied hat einen Anspruch auf Einsicht in das nach Art. 30 DSGVO erstellte Verarbeitungsverzeichnis
- alle Daten werden 10 Jahre nach Ende der Mitgliedschaft gelöscht
- der Nutzung der Daten kann jederzeit durch schriftliche Erklärung widersprochen werden
Wir gehen davon aus, dass Sie auch weiterhin mit der Nutzung der Daten durch den Vereinsvorstand einverstanden sind.